Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.

Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie erhalten

  • bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Softwareunternehmen maximal EUR 150.000,
  • bei Konzeptvorhaben bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 26.000, in Ausnahmefällen maximal EUR 52.000.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 15.000.

Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Personen, die ein technologieorientiertes gewerbliches Unternehmen gründen wollen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen, und
  • technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß EU-Definition, die seit weniger als 6 Jahren existieren und weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss
    • mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
    • technisch machbar erscheinen,
    • Prototypen neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen hervorbringen, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen erwarten lassen,
    • der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein,
    • in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.
  • Sie müssen
    • über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial für das Vorhaben verfügen,
    • im angemessenen Umfang Eigen- und Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Finanzierungen ersetzt oder verbilligt werden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.