Städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg städtebauliche Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg fördert Sie als Gemeinde mit Unterstützung des Bundes bei der Umsetzung von städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Vorbereitung der Erneuerung,
  • Ordnungsmaßnahmen,
  • Baumaßnahmen,
  • Maßnahmen anderer Finanzierungsträger,
  • Vergütungen für Beauftragte, Kosten beim Abschluss der städtebaulichen Erneuerung sowie
  • Kosten für die Aufstellung eines städtebaulichen und eines integrierten Entwicklungskonzepts.

Die Förderung erfolgt – neben dem Landessanierungsprogramm (LSP) aus Landesmitteln „ im Rahmen folgender Programme:

  • Lebendige Zentren “ Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP),
  • Sozialer Zusammenhalt „ Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP) und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung “ lebenswerte Quartiere gestalten (WEP).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 60 Prozent des festgelegten Förderrahmens.

Richten Sie bitte Ihren Antrag im Rahmen von jährlichen Ausschreibungsrunden zu den vorgegebenen Antragsfristen digital über das zuständige Regierungspräsidium an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Zweck- und Planungsverbände, die eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchführen.

Wurde eine Stadt oder Gemeinde in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümerinnen und Eigentümer/Investorinnen und Investoren, die ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde eine Förderung beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB).
  • Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet förmlich festgelegt worden sein.
  • Das Grundstück oder die Einzelmaßnahme muss im festgelegten Gebiet liegen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.