Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.
Was gefördert wird
Sie möchten mit Ihrer Initiative den Zusammenhalt in Ihrem Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Ihr Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken und dem Gemeinwohl dienen. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Sie gezielt in der Planungsphase Ihres Projekts.
Sie erhalten dabei finanzielle Unterstützung für Coaching und Beratungsleistungen.
Dazu gehören beispielsweise
- eine Orientierungsberatung in der Ideenphase,
- eine Prozessbegleitung während der Umsetzung,
- Fachberatungen und Gutachten, etwa zu Statik, Brandschutz oder Energiefragen,
- Beratungen bei der Gründung einer Rechtsform,
- Hilfe beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen.
Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.
Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.
Wer antragsberechtigt ist
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
- Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
- Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
- Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
- Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie:
- Bereits begonnene Maßnahmen oder laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.
Antragsverfahren
Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).
Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab.
Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.