Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.
Was gefördert wird
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.
Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Erstaufforstung,
- Naturnahe Waldbewirtschaftung,
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Investitionen in die Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Wer antragsberechtigt ist
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:
- Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
- Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
- Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
- Ausgleichsmaßnahmen.
Antragsverfahren
Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).
Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.
Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.