Waldumweltmaßnahmen

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dem Erhalt und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA-2000-Gebiete und in traditionell bewirtschafteten Wäldern dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die dem Erhalt und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA-2000-Gebiete und in traditionell bewirtschafteten Wäldern dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und Entwicklung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.

Sie erhalten die Förderung

  • als Ausgleich von Bewirtschaftungsnachteilen in ausgewiesenen Schutzgebiete (FFH-Gebiete) sowie
  • zur Anwendung von traditionellen Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes nach einem Bewirtschaftungskonzept.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • Bewirtschaftungsnachteilen in ausgewiesenen FFH-Waldlebensräumen
    • bis zu EUR 50,00 pro ha pro Jahr für den Ausschluss oder die Begrenzung des Baumartenwechsels sowie
    • bis zu EUR 200,00 pro ha pro Jahr für Einschränkungen in der Endnutzung von Altbeständen.
  • traditionellen Waldbetriebsarten oder traditionellen Waldbewirtschaftungsformen bis zu EUR 130,00 pro ha pro Jahr.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. des Jahres mit dem landwirtschaftlichen Sammelantrag ausschließlich als Online-Antrag über das Portal PORTIA ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche und jurstische Personen des privaten und offentlichen Rechts als Besitzerinnen oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer oder berechtigte Besitzerin oder berechtigter Besitzer der begünstigten Flächen sein.
  • Forstbetriebe ab 50 Hektar Forstbetriebsfläche müssen die für die Förderung relevanten Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan, Forsteinrichtungswerk oder Forstbetriebsgutachten vorlegen.
  • Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ist die Größe des angeschlossenen Einzelbetriebs maßgeblich.
  • Bitte beachten Sie außerdem die speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Maßnahmen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.