Förderrichtlinie Altlasten

Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur Sanierung von Orten, auf denen sich Altlasten befinden, planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Untersuchung von altlastenverdächtigen Flächen sowie der Sanierung der Altlasten und anderer stofflich schädlicher Veränderungen des Bodens.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung,
  • Sanierungsuntersuchung und -planung,
  • Sanierung, einschließlich sanierungsbedingter Abriss, und innovative Verfahren zur Schadstoffminderung sowie
  • Überwachung und Eigenkontrolle.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme und Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 7.500.

Reichen Sie Ihren Antrag über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, kreisfreie Städte, kommunale Zweckverbände,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts,
  • juristische Personen des privaten Rechts und
  • natürliche Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen das Vorhaben in Thüringen durchführen.
  • Sie müssen die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens gewährleisten und darüber hinaus die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichern.
  • Wenn Sie ein Sanierungsvorhaben planen, legen Sie der zuständigen Behörde zuvor ein Sanierungskonzept vor. Sie lassen außerdem ein Gutachten zur Wertsteigerung des Grundstücks erstellen.
  • Keine Förderung erhalten Sie als Unternehmen in Schwierigkeiten sowie als Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Festlegung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

Passt das zu Ihrem Vorhaben?

Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.