Förderung zur Landes-Technologieförderung „ F “ Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.

Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie

  • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
  • Etablierung von Kommunikationsplattformen
  • Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
  • Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
  • Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
  • Weitere innovative Maßnahmen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % und
  • für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 %

der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie

  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen,
  • die Berufsakademie Sachsen,
  • Kammern,
  • Verbände,
  • freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
  • sonstige Technologiemittler und Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.

Antragsverfahren

Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.