Wenn Sie innovative Vorhaben in den Bereichen Wohnungsbau und Städtebau planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Bund unterstützt innovative Planungen und Maßnahmen im Wohnungsbau und Städtebau.
Gefördert werden:
- die wissenschaftliche Begleitung von Planungs- und Bauvorhaben (Modellvorhaben),
- Fachgutachten,
- Initiativen und Fachveranstaltungen sowie
- die Dokumentation guter Beispiele.
Die Themen werden gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium definiert und mit den Ländern abgestimmt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der einzelnen Maßnahme und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen. Bewerbungen für Modellvorhaben können Sie beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.
Wer antragsberechtigt ist
Die Förderung des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt im Bereich der Modellvorhaben sind Akteure des Wohnungsbaus und Städtebaus.
Als Antragsteller müssen Sie sich in Abstimmung mit dem jeweiligen Bundesland bewerben.