Hamburg-Kredit Global

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein günstiges Darlehen über Ihre Hausbank erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein günstiges Darlehen über Ihre Hausbank erhalten.

Was gefördert wird

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) stellt Kreditinstituten zweckgebundene Refinanzierungsmittel zur Verfügung, damit sie diese an Unternehmen weiterreichen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen,
  • den Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von Asset Deals,
  • immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Knowhow oder nicht patentiertem Fachwissen,
  • den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie
  • Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt und Gewerbeflächen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Laufzeiten liegen zwischen 3 und 30 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag an Ihre Hausbank. Das Kreditinstitut wendet sich dann an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • in Deutschland eingetragene und ansässige Kreditinstitute, die ein Unternehmen mit Sitz oder Investitionsort in Hamburg finanzieren,
  • im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen die Freie und Hansestadt Hamburg, eine ihrer Beteiligungen, Sondervermögen beziehungsweise Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, oder eine von ihr abhängige beziehungsweise beauftragte Organisation.

Die Mittel werden an investierende Unternehmen weitergereicht.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Endkreditnehmerin oder Endkreditnehmer darf Ihre Bonität nicht schlechter als eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 2,30 Prozent (entspricht IFB Hamburg-Rating Note 5) sein.
  • Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung oder -verpachtung werden gefördert, wenn Mieterinnen/Mieter beziehungsweise Pächterinnen/Pächter die Antragskriterien erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen,
  • Sanierungskredite,
  • Betriebsmittelfinanzierungen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.