Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Der Freistaat Sachsen fördert Ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Innovationsstrategie und Stärkung der Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF).
Sie erhalten die Förderung für folgende Forschungs- und Entwicklungs-(FuE)-Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren:
- Einzelprojektförderung (einzelbetriebliche FuE-Projekte von KMU),
- Verbundförderung (FuE-Projekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen),
- Pilotlinienförderung (FuE-Projekte zur Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Basisförderung beträgt Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und bei Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Ergänzend erhalten
- kleine Unternehmen 20 Prozent,
- mittlere Unternehmen 10 Prozent,
- Projekte mit einer wirksamen Zusammenarbeit 15 Prozent,
- besonders bedeutsame Projekte 5 Prozent.
Der Förderhöchstsatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen erhalten eine Förderung von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das SAB-Antragsportal an die Sächsische Aufbaubank „ Förderbank “ (SAB).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind bei
- Einzelprojektförderung kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Sachsen,
- Verbundprojektförderung sowie Pilotlinienförderung KMU auch gemeinsam mit großen Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen und mit Forschungseinrichtungen in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben wird an einem Standort in Sachsen durchgeführt.
- Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt bis zu 36 Monate.
- Sie müssen die Marktgängigkeit der angestrebten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzepts darlegen.
- Ihr Produkt oder Ihr Verfahren muss neu sein. Das heißt, es wird in der EU bislang noch nicht wirtschaftlich verwertet oder es beruht auf der Weiterentwicklung eines bereits auf dem Markt befindlichen Produkts oder Verfahrens.
- Bei der Pilotlinienförderung muss Ihr Projekt einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
- Die Errichtung einer Pilotlinie muss für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig sein.
- Bei der Pilotlinienförderung gibt es keine investive Förderung.