Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen.

Die Förderung gliedert sich in 2 Teile:

  • Programmteil A: Gutachten, Konzepte und vorbereitende Untersuchungen
  • Programmteil B: Maßnahmen im Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestens EUR 15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen.

Haben Sie im vorvergangenen Jahr eine Fehlbetragszuweisung erhalten, beträgt der Zuschuss 20 Prozent der Gesamtkosten.

Im Programmteil A stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, IV 24.

Im Programmteil B stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Voraussetzungen im Programmteil A:
    • Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen.
    • Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf.
    • Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung.
    • Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil.
  • Voraussetzungen im Programmteil B:
    • Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung.
    • Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor.
    • Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.