Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen (Richtlinie Verbandsförderung)

Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als Naturschutzvereinigung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als anerkannte, landesweit tätige Naturschutzvereinigung.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten

  • für die Koordinierung der Verbandstätigkeit und
  • zur Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Trägervereine der Naturparks bis zu 90 Prozent und
  • für anerkannte Naturschutzvereinigungen bis zu 80 Prozent, je nach Mitgliederzahl zwischen maximal EUR 10.000 und EUR 50.000,

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung der Trägervereine der Naturparks und von Naturschutzvereinigungen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Sie als Trägerverein eines Naturparks oder als eine landesweit anerkannte Naturschutzvereinigung des Landes Sachsen-Anhalt.
  • Ihre Vorhaben müssen im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege stehen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Ob dieses Programm für Sie greift, hängt an Ihrem Vorhaben, Ihrem Standort und Ihrer Unternehmensgröße. Schicken Sie uns beides, wir prüfen alle 2.314 Programme gegeneinander und sagen Ihnen, welche Kombination am meisten bringt.

Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.