Wenn Sie als brandenburgische Gemeinde in Ihre Stadtentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Bundes Ihre städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sowie daraus resultierende Einzelvorhaben, um Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln.
Sie erhalten eine Förderung für
- die Stärkung der Innenstädte, historischen Stadtkerne, Ortsmitten und Stadtteilzentren,
- die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklungsbedarf,
- die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen bei erheblichen Funktionsverlusten (Brachflächen, Gebäudeleerständen).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich im Rahmen einer Drittelförderung zu je einem Drittel durch Bund, Land und Kommune.
Hiervon kann aufgrund programmspezifischer Regelungen oder bei zugelassener Haushaltssicherung abgewichen werden.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Ortsgemeinden im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahmen sollen sich auf Gebiete konzentrieren, die besonders vom demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandel betroffen sind.
- Sie müssen eine integrierte städtebauliche Zielplanung aufstellen, die sich aus dem integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) ableitet und die städtebauliche Gesamtmaßnahme sowie die Einzelvorhaben darstellt.
- Ihre Gesamtmaßnahme muss einen maßgeblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele des INSEK–integriertes Stadtentwicklungskonzept leisten.
- Sie müssen für eine ausreichende Planungssicherheit sorgen.
- Sie müssen sich mit Ihrem im Jahresprogramm festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung beteiligen.
- Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Landesprogramm der Städtebauförderung aufgenommen worden sein.
Antragsverfahren
Förderanfragen, Erstanträge und Folgeanträge sind über das hauseigene Online-Portal an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) zu richten (siehe weiterführende Links).
Für die Nutzung der Online-Antragstellung ist ein personenbezogener Zugang erforderlich. Dieser ist unter der nachfolgend benannten E-Mail-Adresse im Landesamt für Bauen und Verkehr zu beantragen:
staedtebaufoerderung@lbv.brandenburg.de.