Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre internationalen Verbundvorhaben mit bis zu 600.000 EUR.
Was gefördert wird
Das Programm fördert Ihre Zusammenarbeit mit Partnern außerhalb Europas. Der Fokus liegt aktuell auf Kooperationen mit Japan oder Queensland in Australien. Sie können Forschungsprojekte in verschiedenen Themenbereichen umsetzen. Dazu gehören die industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder nachhaltige Bioprodukte. Auch neue Produktionstechnologien und digitale Schlüsseltechnologien stehen im Mittelpunkt.
Sie profitieren von einer starken Vernetzung und dem Austausch von Fachwissen. Deutschland soll durch diese Kooperationen ein führender Standort für Bioökonomie bleiben. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie finanziell. Sie erhalten Zuschüsse für Ihre Personalkosten und notwendige Investitionen. Auch Materialkosten und Dienstreisen werden gefördert. Die Förderung hilft Ihnen, Innovationspotenziale zu erschließen.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung können Sie bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erhalten. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Finanzierung ihrer Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei von höheren Fördersätzen profitieren. Details zum Antragsportal finden Sie unter den weiterführenden Links.
Wer antragsberechtigt ist
- Sie führen ein Verbundprojekt mit mindestens einem Partner aus Japan oder Queensland (Australien) durch.
- Wichtig bei Japan-Kooperationen: Ihre japanischen Partner müssen bereits über das GteX-Programm–Green Technologies of Excellence, deutsch: grüne Zukunftstechnologien oder Exzellenz im Umweltbereich der Japan Science and Technology Agency (JST) gefördert werden.
- Wichtig bei Queensland-Kooperationen: Es muss mindestens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben adressiert den Forschungsbaustein „Globale Forschungskooperationen“ sowie mindestens einen weiteren Baustein der Nationalen Bioökonomiestrategie (NBÖS).
- Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit allen Partnern ab.
- Sie nutzen für die Vereinbarung die Kriterien nach BMFTR-Vordruck Nr. 0110.
- Sie nutzen die Ergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Australien, Japan oder der Schweiz.
- Ihr Projekt ist auf maximal 36 Monate ausgelegt.
- Sie bestätigen ein vorhandenes Forschungsdatenmanagement.
Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben in den Bereichen Gesundheit, Pharma und Medizin können Sie über dieses Programm nicht fördern lassen. Ebenso sind Projekte ausgeschlossen, die sich ausschließlich auf landwirtschaftliche Produktionssysteme des Partnerlandes konzentrieren. Vorhaben ohne Beteiligung außereuropäischer Partner aus den Zielländern sind ebenfalls nicht förderfähig.
Antragsverfahren
1. Zuerst reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze über das Einreichungsportal (siehe weiterführende Links).
2. Externe Fachgutachter bewerten Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien.
3. Bei einer positiven Bewertung werden Sie zur zweiten Stufe eingeladen.
4. In der zweiten Stufe stellen Sie einen förmlichen Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links).
5. Nach der abschließenden Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Für Modul 1 ist die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Modul 2 ist die Einbeziehung von Partnern aus der Industrie vorgeschrieben. Es muss wenigstens ein Industriepartner aus Deutschland oder Queensland beteiligt sein. Dies kann aber zum Beispiel auch in beratender Funktion als assoziierter Partner sein.
Es wird empfohlen, bereits vor der Einreichung der Skizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen. Den Link zum Skizzen-Portal finden Sie unter den weiterführenden Links.