Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)

Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum.

Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt bei erstmaliger Förderung bis zu 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Dieser Basisfördersatz kann sich

  • um bis zu 15 Prozent erhöhen, sofern der räumliche Wirkungskreis Ihres geförderten Projekts mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt,
  • um bis zu 5 Prozent erhöhen, sofern es sich bei Ihrem geförderten Projekt um ein interkommunales Projekt oder um ein Projekt handelt, an dem sich die tschechische Seite finanziell beteiligt.

Bei einer 2. beziehungsweise 3. Projektförderung mindert sich der Fördersatz stufenweise, soweit keine finanzielle Beteiligung Tschechiens oder ein interkommunales Projekt vorliegt.

Bevor Sie einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat 52, Kontakt auf.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Förderbeginn bei der zuständigen Bezirksregierung und beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz im Regierungsbezirk Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken sowie andere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts, wenn mindestens ein Mitglied oder ein Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss
    • einen grenzüberschreitenden Charakter und einen fachübergreifenden Ansatz besitzen,
    • mindestens 2 Themenfelder (zum Beispiel Demografie, Kultur, Tourismus, Mobilität/Verkehr, Daseinsvorsorge, oder Ehrenamt) gleichranging behandeln,
    • mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen übereinstimmen,
    • vorhandene Entwicklungsstrategien berücksichtigen.
  • Ihre Eigenmittel betragen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Sie müssen jedes Projekt periodisch evaluieren.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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