Wenn Sie mit Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und die Zahl der Straßenverkehrsunfälle zu senken, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten bekommen.
Was gefördert wird
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert jährlich Maßnahmen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und die Zahl von Straßenverkehrsunfällen senken.
Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Aufklärungs- und Erziehungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet, die dazu beitragen, die Anzahl von Straßenverkehrsunfällen zu senken,
- in Einzelfällen auch regionale oder lokale Maßnahmen mit Modellcharakter.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Ausgaben ab und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Ihren Antrag richten Sie an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie andere juristische Personen des Privatrechts, die Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durchführen.
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für Ihr Projekt liegt eine ausführliche, nachvollziehbare Beschreibung und eine detaillierte Darstellung der Finanzierung vor.
- Alle erstellten Medien unterliegen der Genehmigung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Nicht gefördert werden:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist,
- Antragstellende, die zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.