Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Niedersachsen für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Sie als Unternehmen, Freiberuflerin und Freiberufler sowie Existenzgründerin und Existengründer mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.
Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von
- Existenz- und Betriebsgründungen,
- Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen,
- Betriebserweiterungen beziehungsweise -verlagerungen,
- Betriebsmitteln und Avalen,
- Leasingverträgen von Leasinggesellschaften.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen sichert mit der Bürgschaft normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 2 Millionen betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank Niedersachsen.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet folgende Produkte an: Classic-Bürgschaft, Premium-Bürgschaft, Express-Bürgschaft und Liqui plus.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- freiberuflich Tätige.
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Niedersachsen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Sitz oder eine Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Niedersachsen.
- Sie müssen die Investitionen überwiegend in Niedersachsen vornehmen.
- Sie können die Bürgschaft erhalten, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten bereitstehen. Sie müssen den Kredit aber soweit wie möglich selbst besichern.
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen gewährt keine Bürgschaften für Sanierungs- oder Umschuldungskredite.