Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen investive Projekte oder Vorhaben planen, kann die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beteiligung übernehmen.
Was gefördert wird
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) übernimmt Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus.
Sie erhalten die Beteiligung vor allem für die Finanzierung folgender Vorhaben:
- Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
- Errichtung von Zweigstellen,
- Betriebsübernahmen,
- Umstellungen bei Strukturwandel,
- Kooperationen.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG) beteiligt sich normalerweise als typisch stiller Gesellschafter an Ihrem Unternehmen.
Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und die vorhandenen Eigenmittel beziehungsweise den Betrag von EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen.
Die Laufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages muss die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückgezahlt werden.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (MBG).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.
Eine Beteiligung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie als antragstellendes Unternehmen sollten, vor allem von der Ertragskraft und der Qualität der Unternehmensführung her, langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsmäßige Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
- Die Beteiligung muss der Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Haftkapitalbasis dienen.