Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Organisationen von Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Vorhaben, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen, die den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Organisationen Kompetenzen und praktische Erfahrungen vermitteln, die für die Interessensvertretung auf Bundesebene erforderlich sind,
  • Jugendarbeit und Maßnahmen zur Entwicklung der Potenziale von Nachwuchskräften, die zukünftig Leitungsfunktionen in Organisationen übernehmen sollen,
  • Maßnahmen, die der Weiterentwicklung und Strukturverbesserung der Organisationen dienen, einschließlich der Verbesserung der technischen Infrastruktur,
  • der Ausgleich eines behinderungsspezifischen Mehrbedarfs,
  • Assistenzkräfte für Mitglieder von antragsberechtigten Organisationen, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Organisation wegen ihrer Behinderung eine Assistenz benötigen, sowie
  • sonstige Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisation zur Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf Bundesebene verbessern.

Sie können einen Zuschuss für maximal 3 Jahre erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausgaben für Assistenzkräfte dürfen 6.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern es Organisationen von oder für Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörigen sind.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen und in einem Finanzierungsplan schriftlich und nachvollziehbar darlegen.

Antragsverfahren

Ihren Antrag richten Sie über das Online-Portal an den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten Projektträger Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Termine für die Abgabe Ihres Förderantrages sowie weitere Informationen finden Sie im Internet.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.