Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Was gefördert wird

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen „Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens“ bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ–Bescheinigungsstelle Forschungszulage untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den „Antrag auf Forschungszulage“ stellen können.

Wer antragsberechtigt ist

  • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
  • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
  • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

Antragsverfahren

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  • Registrierung und Anmeldung:
    • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (siehe weiterführende Links) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  • Antragsformular ausfüllen:
    • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
      • Beschreibung des Projekts
      • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
      • Zeitplan und Meilensteine
      • Budget und geplante Ausgaben
  • Einreichung des Antrags:
    • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
  • Prüfung durch die BSFZ–Bescheinigungsstelle Forschungszulage:
    • Die BSFZ–Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
  • Bescheinigung erhalten:
    • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
  • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
    • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER–Elektronische Steuererklärung-Portal (siehe weiterführende Links) beantragen.
    • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.