Wenn Sie unternehmerische Investitionen planen und einen kleineren Kreditbedarf haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Was gefördert wird
Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt entlastet Sie mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaftsbank übernimmt dabei die Erstprüfung Ihres Vorhabens.
Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung von
- Existenzgründungen,
- Nachfolge,
- tätigen Beteiligungen,
- Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Avalen,
- Warenlagern,
- Betriebsimmobilien,
- Contracting.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages. Die Höhe der Bürgschaft kann bis zu EUR 400.000 je Unternehmen betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH ein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer,
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie
- Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Investitionsort in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie können Ihren Antrag bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung stellen.
- Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein.