Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Im Programm MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit.
Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:
- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
- Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
- Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR.
Der Zuschuss muss mindestens 4.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
- Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
- Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
- Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
- Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.
Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung nach erfolgreichem Durchlaufen des Losverfahrens. Folglich kann jedes antragsberechtigte Unternehmen sich nur einmal für das Losverfahren registrieren. Dies schließt verbundene Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen mit ein.
Im Losverfahrenwerden werden die im Monat verfügbaren Förderkontingente unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben, sofern die Zahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt. Die Ziehung erfolgt monatlich. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.