Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg

Wenn Sie als innovatives kleines oder mittleres Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs Investitionen zur Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte planen, können Sie und Ihre zuständige Gemeinde einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als innovatives kleines oder mittleres Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs Investitionen zur Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte planen, können Sie und Ihre zuständige Gemeinde einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als innovatives kleines und mittleres Unternehmen im ländlichen Raum auf Ihrem Weg zur Technologieführerschaft.

Mit der Förderung können Sie Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen finanzieren.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten,

jedoch maximal EUR 400.000 je Vorhaben.

Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf maximal EUR 500.000 pro Projekt erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe stellen Sie über die zuständige Gemeinde einen formlosen Antrag zur Aufnahme in das Programm an das jeweils zuständige Landratsamt und die Bearbeitungsstelle des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums. Die Projektauswahl findet halbjährlich statt, Aufnahmeanträge müssen bis zum 28.2. beziehungsweise 31.8. eines Jahres vorliegen. In der 2. Stufe und erst nach Erhalt des positiven Einplanungsbescheids durch die Gemeinde können Sie Ihren Antrag bei der L-Bank einreichen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es gelten die Bestimmungen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und des EFRE-Programms ?Innovation und Energiewende“ – Zuwendungsverfahren.
  • Sie bewerben sich um Aufnahme in das Förderprogramm über die Gemeinde, in der Sie das Investitionsvorhaben planen.
  • Ihr Unternehmen führt mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt oder eine für das Unternehmen neue eigene Dienstleistung ein.
  • Ihr Unternehmen hat wegen seiner Kompetenz und Innovationsfähigkeit das Potenzial zur Technologieführerschaft.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in einer Gemeinde des ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg durch.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben erst, wenn die L-Bank die beantragte Förderung bewilligt hat.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.