Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Wenn Sie als hessische Kommune einen nachhaltigen Mobilitätsplan erstellen und umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als hessische Kommune einen nachhaltigen Mobilitätsplan erstellen und umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erstellung eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans sowie
  • das Umsetzungsmanagement eines nachhaltigen integrierten Mobilitätsplans, vor allem durch Anstoß konkreter Maßnahmenpakete und die übergreifende Koordination des Umsetzungsprozesses.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt

  • für die Erstellung normalerweise 70 Prozent und
  • für das Umsetzungsmanagement normalerweise 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oder EU-Mitteln bis zu 90 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen den nachhaltigen integrierten Mobilitätsplan, für den Sie eine Förderung beantragen, auf Grundlage der in den europäischen SUMP-Leitlinien (Sustainable Urban Mobility Plan) festgelegten Schritte aufstellen, auf bewährten Planungsansätzen aufbauen und in besonderem Maße Zusammenarbeits-, Beteiligungs- und Evaluationsprinzipien berücksichtigen.
  • Beachten Sie bitte, dass ein nachhaltiger integrierter Mobilitätsplan als erstellt gilt, wenn er in Ihrer Kommune auf politischer Ebene beschlossen wurde.
  • Zum Umsetzungsmanagement geförderter Mobilitätspläne gehören vor allem:
    • kontinuierliches Monitoring der Umsetzung (und bei Bedarf die Anpassung der beschlossenen Maßnahmenpakete sowie einzelner Maßnahmen) in Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachpersonen und Organisationen,
    • Information und Einbindung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch weiteren Interessengruppen und der Öffentlichkeit sowie
    • konkrete Umsetzung von einzelnen, übergeordneten Maßnahmenpaketen, sofern diese strategische und operationelle Aufgaben im Mobilitätsmanagement, zur Umverteilung des öffentlichen Raums oder die Planung und Umsetzung von Logistiklösungen umfassen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Beachten Sie bitte, dass Fördermittel des Bundes und der EU für dieselben Maßnahmen grundsätzlich vorrangig zu beantragen und zu nutzen sind.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.