Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.
Was gefördert wird
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.
Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.
Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind
- Kreditinstitute,
- Bausparkassen,
- Versicherungsunternehmen,
- Leasing-, Factoring- und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie bekommen nur dann eine Landesbürgschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten möglich sind und die Bürgschaften der Bürgschaftsbank nicht zur Verfügung stehen.
- Sie erwarten bei normalem wirtschaftlichen Ablauf die Rückzahlungen durch die Kreditnehmerin und den Kreditnehmer.
- Die Gesamtfinanzierung durch Eigenmittel ist in angemessenem Umfang gesichert.