Sportförderrichtlinie

Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Sportorganisation Maßnahmen im Breiten- und Vereinssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Sportorganisation bei Ihren Aktivitäten zur Pflege des Verbands- und Vereinssports.

Sie erhalten eine Grundförderung (pauschaler Aufwendungsersatz) und eine Projektförderung für Einzelmaßnahmen. In folgenden Bereichen werden Einzelmaßnahmen besonders gefördert:

  • Breitensport in Vereinen und Verbänden (beispielsweise die Anschaffung von Sportgeräten, die Ausrichtung von Meisterschaften und Sportveranstaltungen),
  • Leistungs- und Spitzensport (zum Beispiel Lehrgänge der Förder- und Leistungsgruppen, der Kauf von Geräten und Lehrmitteln für Stützpunkte und Fördergruppen, Verpflegungskosten),
  • Ausbildungs- und Lehrwesen (wie die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern oder Lehrkräften für die Ausbildung),
  • Förderung der Sportjugend (Lehrgänge für Jugendleiter und Jugendsportler).

Der Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist Gegenstand der Sportanlagen-Förderung, eines anderen Förderprogramms.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Damit die nötigen Mittel im Landeshaushalt veranschlagt werden können, müssen Sie als (Landes-)Sportbund dem Ministerium des Innern und für Sport spätestens bis zum 31.3. vorläufige Haushaltspläne (Soll-Zahlen) eines jeden Aufstellungsjahres vorlegen. Ihren Antrag auf Grund- und Projektförderung reichen Sie ebenfalls beim Ministerium ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt ist der Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V. oder sein Rechtsnachfolger.

Begünstigte sind die dem Landessportbund angeschlossenen Sportorganisationen sowie die ihnen angehörenden Vereine.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Landessportbund müssen Sie mit Ihren angeschlossenen Organisationen Zuwendungsverträge abschließen, bevor Sie die Mittel zur Projektförderung und des pauschalen Aufwendungsersatzes (Grundförderung) weiterleiten.
  • Sie müssen angemessene und zumutbare Eigenleistungen zur Erledigung Ihrer Aufgaben erbringen.
  • Aus staatlichen Fördermitteln dürfen Sie nur unter besonderen Voraussetzungen Rückstellungen und Rücklagen bilden.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Förderzusage nicht beginnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Projekte und Maßnahmen

  • mit vorrangig kommerziellem Ansatz (wie die Vermittlung und Durchführung von Urlaubsreisen, Durchführung und Förderung von Maßnahmen des Profisports),
  • schulsportliche Veranstaltungen,
  • Sponsoring sowie
  • Preisgelder.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.