Wenn Sie in NRW bereits bestehenden Wohnraum modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken.
Sie erhalten die Förderung für
- Bau- und Baunebenkosten,
- Installation von Photovoltaik,
- Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sowie
- Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 220.000 pro Wohnung oder Eigenheim.
Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Durch Ihr Modernisierungsvorhaben muss der Gebrauchswert des Wohnraumes oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden. Mietwohnungen müssen nachhaltig an die begünstigte Zielgruppe vermietbar sein.
- Der Wohnraum, den Sie modernisieren wollen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die energetischen Mindestanforderungen berücksichtigen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert und wirtschaftlich tragbar sein.
- Bei der Durchführung von Maßnahmen an Mietwohnraum müssen Sie bestehende Mietobergrenzen und Belegungsbindungen beachten, bei selbst genutztem Wohnraum müssen Sie Zweckbindungen einhalten.