Starter Stipendium Saar

Wenn Ihr neu gegründetes Unternehmen noch in der Startphase ist und ein innovatives Geschäftsmodell verfolgt, das sich deutlich von Wettbewerbern absetzt und besondere Wachstumspotenziale erwarten lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Ihr neu gegründetes Unternehmen noch in der Startphase ist und ein innovatives Geschäftsmodell verfolgt, das sich deutlich von Wettbewerbern absetzt und besondere Wachstumspotenziale erwarten lässt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Saarland unterstützt Ihr neu gegründetes Start-up mit neuartigem, schnell skalierbarem Geschäftsmodell, wenn es über ein hervorgehobenes Markt- und Wachstumspotenzial verfügt und damit ein besonders positiver Effekt für den Wirtschaftsstandort Saarland zu erwarten ist. Der Innovationsgehalt Ihrer Gründung muss dabei nicht technologieorientiert sein, er kann vielmehr auch im digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Bereich liegen.

Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung Ihrer Personalkosten sowie der sonstigen Ausgaben, die mit der weiteren Konzeptionierung und Realisierung Ihrer Gründung verbunden sind. Hierzu gehört vor allem die erfolgreiche Markteinführung des Produkts oder der Dienstleistung.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für längstens 12 Monate.

Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich pauschal EUR 1.500 je Gründerin und Gründer.

Wenn Sie das Unternehmen in einem Team gegründet haben, können bis zu 2 in der Geschäftsführung tätige Gründerinnen und Gründer die Förderung bekommen. Die Förderhöchstsumme beträgt dann je Unternehmen EUR 36.000.

Das Förderverfahren ist dreistufig.

In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Bewerbung im Rahmen der jeweils aktuellen Bewerbungsrunde beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ein.

In der letzten Phase werden die aussichtsreichsten Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Pitch, also einer Präsentation ihrer Neugründung, in das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eingeladen.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz im Saarland, deren Gründungsdatum laut Gewerbe- oder Handelsregisteranmeldung nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen nicht zur selben Zeit andere Leistungen oder Stipendien in der Gründungsphase in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel das Exist-Gründerstipendium oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Saarland.
  • Sie müssen sich Ihrem Start-up im Hauptberuf widmen. Wenn Sie zeitgleich eine entgeltliche Nebentätigkeit ausüben wollen, darf diese Nebentätigkeit einen Umfang von 10 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Das Geschäftsmodell Ihres Unternehmens muss
    • neuartig sein und sich signifikant vom Wettbewerb abheben,
    • über ein erkennbares Markt- und Wachstumspotenzial verfügen und
    • einen positiven Effekt für das Saarland erwarten lassen (absehbarer Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Digitalisierung, Energieeinsparung, Nachhaltigkeit et cetera).

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.