Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung der Asylverfahrensberatung.

Sie erhalten die Förderung für die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zum im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist,
  • sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus.

Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen idealerweise über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Asylsuchenden.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifiziertes hauptamtliches Personal ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. weiteren Trägern der Asylverfahrensberatung.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Antragsverfahren

Den Antrag auf Förderung können Sie online oder per Post stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Rufen Sie das Portal „easy-online“ (siehe weiterführende Links) auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI–BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid, wenn Sie alle Bedingungen erfüllen.
  • Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie alle weiteren Informationen welche im Rahmen der Förderung beachtet werden müssen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

  • Rufen Sie das Portal „easy-online“ (siehe weiterführende Links) auf. Nach akzeptieren der Nutzungsbedingungen können Sie unter BMI–BAMF das Förderprogramm auswählen. Wählen Sie bitte das passende Formular entsprechend dem Förderaufruf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, fügen Sie die Nachweise bei, drucken Sie diesen aus, unterschrieben Sie diesen und senden Sie alle Unterlagen an das BAMF.

Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.