Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.
Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Auf- und Ausbau von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen (Erweiterung und Modernisierung technischer Ausstattung, Bau oder Erweiterung von Forschungsgebäuden einschließlich Erstausstattung),
- Auf- und Ausbau von technologie- beziehungsweise anwendungsorientierten Kompetenzfeldern,
- Vernetzung und Aktivierung von technologieorientierten Netzwerk- und Clusterstrukturen (einschließlich Hubs),
- technologieorientierte Gründungsinfrastruktur (Neubau oder Erwerb von bestehenden Immobilien mit anschließender Herrichtung und Nutzbarmachung als Gründungsinfrastruktur, erstmalige Ausstattung der Gründungsinfrastruktur sowie begleitende Maßnahmen wie Informations- und Netzwerkveranstaltungen),
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/InnoProm (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen von anwendungsorientierten Promotionsvorhaben unabhängig von einem bestimmten Wirtschafts- oder Produktionszweig)
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/Aktivitäten im Wissens- und Technologietransfer (Vorhaben zur Nutzbarmachung von Wissen und Technologien aus der Forschung rheinland-pfälzischer staatlicher Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften für die Wirtschaft)
- Wissens- und Technologietransfer (WTT)/Inwertsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (Weiterentwicklung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zum Zweck einer nachgelagerten wirtschaftlichen Verwertung, zum Beispiel Verkauf, Lizenzierung oder Ausgründung)
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil der EFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 % und in Übergangsregionen höchstens 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen.
Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 EUR je Projekt.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und weitere Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- Vereine und vergleichbare juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz,
- technologieorientierte Netzwerke und Cluster mit Bedeutung oder Potenzial für das Land Rheinland-Pfalz,
- Technologiezentren in den Oberzentren des Landes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt wird anhand folgender Kriterien bewertet:
- Kohärenz zur rheinland-pfälzischen Innovationsstrategie (RIS3.RP),
- wissenschaftliche Qualität und Innovationshöhe,
- Konzentration auf zukunftsfähige Innovations- und Technologiefelder,
- Bedeutung für die Stärkung des anwendungsorientierten Forschungs-, Technologie- und Innovationsprofils und der Wettbewerbsfähigkeit (Anwendungs- und Verwertungspotenziale) insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Bedeutung für regionale technologische Entwicklungspotenziale, Schwerpunkte, Kompetenzfelder, Netzwerke und Cluster.
- Je nach der Art Ihres Vorhabens gelten weitere spezifische Voraussetzungen.
Antragsverfahren
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das EFRE-Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein (siehe weiterführende Links).