Beteiligungskapital der Bayern Kapital – Innovationsfonds EFRE II Bayern

Wenn Sie als junges kleines oder mittleres Hightech-Unternehmen Ihren Standort außerhalb des Großraums München haben und Kapital zur Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens benötigen, kann sich der Innovationsfonds EFRE II der Bayern Kapital GmbH an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als junges kleines oder mittleres Hightech-Unternehmen Ihren Standort außerhalb des Großraums München haben und Kapital zur Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens benötigen, kann sich der Innovationsfonds EFRE II der Bayern Kapital GmbH an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Was gefördert wird

Der Innovationsfonds EFRE II unterstützt Sie als junges Technologieunternehmen außerhalb des Großraums München in Kooperation mit unabhängigen privaten Investorinnen und Investoren (Beteiligungsgebende) bei der Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens.

Sie bekommen die Förderung für Innovationsvorhaben in folgenden Unternehmensphasen:

  • Konzeptphase: Vorbereitung/Konzeption bis zum Start in der Forschung und Entwicklung (FuE)
  • FuE-Phase: Entwicklung des Prototyps eines neuen Produkts/Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung,
  • Aufbauphase: Anpassungen und Vorbereitung der Produktion einschließlich Markteinführung technisch neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen,
  • Expansionsphase: weitere innovative Produktdiversifikationen oder Erweiterung der Marktanteile.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als offene und/oder typisch stille Beteiligung oder als Kombination aus offener Beteiligung und Nachrangdarlehen mit Wandlungsoption.

Der Innovationsfonds EFRE II beteiligt sich mit maximal EUR 2 Millionen, verteilt auf mehrere Finanzierungsrunden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmer möglich.

Bei einer typisch stillen Beteiligung werden neben einer einmaligen Vergütung, die bei Auszahlung einer 1. Beteiligungstranche einbehalten wird, ein gewinnabhängiges Entgelt und ein angemessenes Ausstiegsentgelt vereinbart.

Reichen Sie Ihren Beteiligungsantrag bitte zusammen mit einer Stellungnahme Ihrer Investorin und Ihres Investors bei der Bayern Kapital GmbH ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind vorrangig junge kleine und mittlere Hightech-Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und mit Sitz in den bayerischen EFRE-Regionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • einen unabhängigen privaten Beteiligungsgeber als Investor gewinnen, der sich in gleicher Höhe wie der Innovationsfonds an Ihrem Unternehmen beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind geringere Finanzierungsanteile des privaten Investors erforderlich, mindestens aber 30 Prozent des gemeinsam aufgebrachten Beteiligungskapitals,
    • in wesentlichen Teilen das Innovationsvorhaben selbst durchführen,
    • technologische Innovationen entwickeln, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen haben,
    • für Ihr Vorhaben ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Profil aufweisen und damit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg in Bayern erwarten lassen,
    • das notwendige technische Fachwissen für die Entwicklung und Produktion der Innovationen nachweisen.
  • Ihr Investor muss Sie technisch und betriebswirtschaftlich betreuen und die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens überwachen.
  • Bei Finanzierungen eines Seedphasenvorhabens müssen sich mehr als 50 Prozent der Gesellschaftsanteile vor Abschluss der Erstbeteiligung im Eigentum der Know-how-Träger befinden, die in die Geschäftsführung des Unternehmens eingebunden sein müssen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU sowie Investitionen in bestimmten Sektoren, beispielsweise Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Kohle, Bergbau, Schiffbau und Stahl.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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