Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten oder auch Ihre Geschäftstätigkeit vor nicht mehr als 3 Jahren aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen ein Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Finanzierung der Neugründung oder der Übernahme eines Unternehmens vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit sowie in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens für eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke beträgt bis zu EUR 25.000 bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Sie können eine kostenlose Beratung durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit planen.
Bestimmte Branchen und Berufsgruppen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Hauptwohnsitz und Ihr (künftiger) Betriebssitz müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden.
- Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um den Aufbau einer wirtschaftlich nachhaltigen Vollexistenz handeln.
- Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
- Sie müssen ein vollständiges und aussagefähiges Unternehmenskonzept vorlegen.
Nicht gefördert werden Gründungen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.