Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Mitverlegung von Leerrohren, die dem nutzer- und anbieterneutralen Materialkonzept entsprechen, und
  • externe Planungs- und Beratungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximal EUR 50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximal EUR 200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise, kommunale Zweckverbände sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Schleswig-Holstein. Begünstigte sind die Betreiber von Breitbandnetzen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die jeweils geltenden Fördergrundsätze des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ berücksichtigen.
  • Bei Projekten zur Mitverlegung von Leerrohren gilt:
    • Innerhalb der nächsten 3 Jahre ist keine Versorgung mit einem Glasfasernetz durch ein Telekommunikationsunternehmen „ auch unter Nutzung aller regulatorischen Mittel “ zu erwarten.
    • Ihre Baumaßnahmen an Ver- und/oder Entsorgungsleitungen sind förderfähig, wenn sie mindestens 1.000 Meter betragen und wenn deren anfänglich geplante Dauer 8 Wochen überschreitet.
    • Es hat sich kein privater Marktteilnehmer für eine Mitverlegung entschieden.
    • Sie müssen ein plausibles Anschlusskonzept vorlegen.
    • Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahresbeginn.
  • Ihre externen Planungs- und Beratungsleistungen müssen im Zusammenhang mit Breitbandfördervorhaben stehen und für die Herstellung des Gigabit-Netzes erforderlich sein.
  • Sie müssen die Bereitstellung der jeweiligen Infrastruktur beziehungsweise deren Nutzung in einem offenen und transparenten Verfahren ausschreiben und das Vergabeverfahren dokumentieren.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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