Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Zielgruppe

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Bremen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.

Sie erhalten die Förderung für:

  • Niedermoorsäume,
  • Blühsäume,
  • Strukturstreifen sowie
  • Amphibiensäume.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße.

Die Bagatellgrenze beträgt jährlich EUR 250 für einen neuen Vertrag.

Ihren Antrag stellen Sie bis zum 1.11. für das Folgejahr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Landbewirtschafter.

Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise die landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss sich im Land Bremen befinden.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

Machbarkeitsprüfung

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.