Wenn Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen Unterstützung brauchen sind, kann die LfA Förderbank Bayern unter bestimmten Voraussetzungen Auftragsgarantien übernehmen.
Was gefördert wird
Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als mittelständisches Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um Ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und bei der Steigerung Ihrer Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu helfen.
Die LfA Förderbank Bayern übernimmt Auftragsgarantien für
- Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale),
- auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen), die von den Hausbanken oder „ im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen “ von den Versicherungsunternehmen der Antragstellerin und des Antragstellers übernommen oder eingeräumt werden.
Die Höhe der Auftragsgarantie beträgt bis zu 50 Prozent des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals oder des eingeräumten Kredits.
Das Risiko aus Auftragsgarantien darf den Höchstbetrag von EUR 5 Millionen je Kreditnehmerin und Kreditnehmer nicht überschreiten.
Sie können das Programm mit allen Finanzierungshilfen des Bundes und des Landes kumulieren.
Sie beantragen die Auftragsgarantien bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern mit einem Jahresumsatz von maximal EUR 500 Millionen.
Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen verfügt über eine ausreichende Bonität.
- Sie haben Erfahrungen im Auslandsgeschäft.
- Sie bieten in persönlicher, kaufmännischer und technischer Hinsicht die Gewähr dafür, dass das geförderte Vorhaben ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
- Ihre Hausbank oder Ihr Versicherungsunternehmen hat einen Sitz in der Europäischen Union.
- Nicht gefördert werden Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsgrundsätze der LfA Förderbank Bayern entsprechen.