Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

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Fördergeber

Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen.

Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung,
  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen,
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen,
  • Pflege von Hecken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antragsverfahren zum 30.6. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bearbeiten Flächen in Nordrhein-Westfalen.
  • Vorhaben der Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen sowie der Pflege von Hecken können Sie in von den unteren Naturschutzbehörden festgelegten Förderkulissen umsetzen, zu denen unter anderem Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope gehören.
  • Je nach Art der Maßnahme halten Sie unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen, Pflanzenschutzbeschränkungen, Beweidungsregelungen, Mahdzeiten sowie Vorgaben zum Obstbaumbestand ein.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

Möchten Sie näheres zu diesem Förderprogramm wissen?

Zu diesem Programm liefert der Bund derzeit keinen Beschreibungstext. Senden Sie uns eine Anfrage, wir prüfen die Bedingungen für Ihr Vorhaben und melden uns in zwei bis fünf Werktagen. Kostenlos und unverbindlich.

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.