Bildungsreferenten-Programm (BiRef)

Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe eine hauptberuflich tätige Bildungsreferentin oder einen hauptberuflich tätigen Bildungsreferenten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Was gefördert wird

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die verbandliche und offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit, die sozialpädagogische Hilfen anbietet, um die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration junger Menschen zu fördern.

Sie erhalten die Förderung für Personalkosten für hauptberuflich tätige Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten der Jugendverbände und überregionaler Zusammenschlüsse anerkannter Träger der freien Jugendarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der anerkannten Personalkosten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme und spätestens 6 Monate vor Beginn des Förderjahres an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Wer antragsberechtigt ist

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe oder ihre Zusammenschlüsse.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem Jugendverband nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben wahr:

  • Planung, Durchführung und Auswertung von Angeboten der außerschulischen Jugendbildungsarbeit sowie von Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte des jeweiligen Jugendverbandes,
  • jugendpolitische und pädagogische Beratung der ehren- und hauptamtlichen Kräfte,
  • Beratung zu organisatorischen, fachlichen und politischen Fragen,
  • Organisationsentwicklung,
  • Öffentlichkeitsarbeit.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent bei einem überregionalen oder landesweiten Zusammenschluss der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt dessen überverbandliche oder trägerübergreifende Aufgaben, insbesondere:

  • Konzeptions- und Qualitätsentwicklung,
  • Beratung und Begleitung,
  • Bildungsarbeit,
  • Kooperation und Koordination und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Organisation, Verwaltung, Dokumentation und Berichtswesen.

Die zu fördernde Bildungsreferentin oder der zu fördernde Bildungsreferent verfügt über die erforderliche berufliche Qualifikation (Hochschulabschluss mit pädagogischer Ausrichtung).

Die von Ihnen zu besetzende Stelle umfasst mindestens eine halbe Vollzeitstelle.

Sie haben noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.