Berufliche Wiedereingliederung von Inhaftierten und Haftentlassenen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt

Wenn Sie in Niedersachsen für Inhaftierte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

Förderart

Fördergeber

Wenn Sie in Niedersachsen für Inhaftierte Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Was gefördert wird

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Einrichtung bei der Durchführung von Maßnahmen für Inhaftierte, durch die die individuellen Fähigkeiten der Inhaftierten gestärkt werden und die Wahrscheinlichkeit ihrer Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft erhöht wird. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Kompetenzstärkung vor allem in folgenden Bereichen:

  • digitale Kompetenzen,
  • berufliche, berufsvorbereitende oder schulische Kompetenzen,
  • sprachliche Kompetenzen,
  • soziale Kompetenzen,
  • Alltags- und Problembewältigungskompetenzen (Tagesstrukturierung, sinnvolle Freizeitgestaltung, gesunde Lebensführung sowie Analyse und Aktivierung des sozialen Netzwerkes).

Außerdem können Sie eine Förderung für Modellprojekte bekommen, wenn diese sich durch neue Ansätze im Hinblick auf die Zielgruppe, Konzeption, Prozesse, Techniken, Strukturen oder Finanzierung auszeichnen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Programmgebiet „stärker entwickelte Region “ SER„ normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und im Programmgebiet “Übergangsregion „ ÜR“ bis zu 60 Prozent bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 30 Monaten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu festgelegten Terminen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen ein.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind Inhaftierte, die Sie in Absprache mit den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen auswählen und die in ungefähr 6 Monaten entlassen werden.
  • Der Ort der Durchführung Ihres Projekts muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion “ ÜR„ oder “stärker entwickelte Region „ SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen, Ihre Betriebsstätte und der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sollen in dem jeweiligen Gebiet liegen.
  • Sie müssen im Projektzeitraum 12 Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer besetzen.
  • Ihr Projekt muss in enger Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen durchgeführt werden. Die jeweilige Justizvollzugseinrichtung muss Ihr Projektkonzept sowie die Einzelmaßnahmen befürworten.
  • Sie müssen für das Vorhaben geeignet sein und zuverlässig im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss sichergestellt sein.
  • Bei Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nachweisen.

Noch keine Beschreibung hinterlegt

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Programmdaten nach der Förderdatenbank des Bundes (BMWK), lizenziert unter CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Richtlinie des Fördergebers. Alle Angaben ohne Gewähr.